BEGS-Contracting von PV-Anlagen
Modell zur Vermietung von PV-Anlagen der BEGS an Dritte zur Eigenstromnutzung
- Hintergrund
Betrieb und Eigenstromnutzung einer PV-Anlage muss per Gesetz personenidentisch sein. Wenn also die BEGS eine PV-Anlage für Dritte baut und finanziert, muss diese Anlage zur Nutzung dem Anwender verantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird die Anlage an den Anwender zu einem Festpreis vermietet. Der Anwender kann den technischen Betrieb entweder selbst übernehmen oder einem Dienstleister (z.B. BEGS/Stadtwerke) übertragen. Eine Einspeisevergütung geht grundsätzlich an den Anwender.
- Ziel
Damit das Konstrukt für beide Seiten wirtschaftlich ist (Win/Win), müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Die BEGS kann mit dem eingenommenen Mietzins die Anlage refinanzieren und, sofern vereinbart, auch den technischen Betrieb finanzieren.
- Der Mietzins für Anwender ist kleiner höchsten gleich den eingesparten Stromkosten in Summe mit der ggf. eingenommen Einspeisevergütung.
Hier ist eine möglichst genaue Abschätzung, insbesondere des Eigenstroms, notwendig. Bei nicht ganz abschätzbaren Parametern kann eine Nachjustierung nach 3-4 Betriebsjahren vereinbart werden.
- Mietvertrag
Als Mietvertrag kommt das Vertragsmuster der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Franken e.V. [ www.dgs-franken.de ] zur Anwendung. Hinzu kommen ggf. ein Gestattungsvertrag für die Dachnutzung und ein Vertrag für die technische Betriebsführung. Der Mietzins wird als Festpreis vereinbart.
In einem Contracting-Fall wird keine Dachpacht berechnet, da die PV-Anlage in Eigennutzung des Anwenders läuft. Anderenfalls müsste diese dem Anwender unmittelbar wieder im Rahmen der Miete in Rechnung gestellt werden.
Der Mieter trägt das sog. „Sonnenrisiko“. D.h. bei guten Sonnenjahren ist seine Einspeisevergütung höher als angenommen, bei schlechten Sonnenjahren niedriger.
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