BEGS-PV-Contracting

BEGS-Contracting von PV-Anlagen

Modell zur Vermietung von PV-Anlagen der BEGS an Dritte zur Eigenstromnutzung

  1. Hintergrund

Betrieb und Eigenstromnutzung einer PV-Anlage muss per Gesetz personenidentisch sein. Wenn also die BEGS eine PV-Anlage für Dritte baut und finanziert, muss diese Anlage zur Nutzung dem Anwender verantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird die Anlage an den Anwender zu einem Festpreis vermietet. Der Anwender kann den technischen Betrieb entweder selbst übernehmen oder einem Dienstleister (z.B. BEGS/Stadtwerke) übertragen. Eine Einspeisevergütung geht grundsätzlich an den Anwender.

  1. Ziel

Damit das Konstrukt für beide Seiten wirtschaftlich ist (Win/Win), müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Die BEGS kann mit dem eingenommenen Mietzins die Anlage refinanzieren und, sofern vereinbart, auch den technischen Betrieb finanzieren.
  • Der Mietzins für Anwender ist kleiner höchsten gleich den eingesparten Stromkosten in Summe mit der ggf. eingenommen Einspeisevergütung.

Hier ist eine möglichst genaue Abschätzung, insbesondere des Eigenstroms, notwendig. Bei nicht ganz abschätzbaren Parametern kann eine Nachjustierung nach 3-4 Betriebsjahren vereinbart werden.

  1. Mietvertrag

Als Mietvertrag kommt das Vertragsmuster der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Franken e.V. [ www.dgs-franken.de ] zur Anwendung. Hinzu kommen ggf. ein Gestattungsvertrag für die Dachnutzung und ein Vertrag für die technische Betriebsführung. Der Mietzins wird als Festpreis vereinbart.

In einem Contracting-Fall wird keine Dachpacht berechnet, da die PV-Anlage in Eigennutzung des Anwenders läuft. Anderenfalls müsste diese dem Anwender unmittelbar wieder im Rahmen der Miete in Rechnung gestellt werden.

Der Mieter trägt das sog. „Sonnenrisiko“. D.h. bei guten Sonnenjahren ist seine Einspeisevergütung höher als angenommen, bei schlechten Sonnenjahren niedriger.

  1. Modellrechnung zur Wirtschaftlichkeit (ohne Fremdfinanzierung)

Hierzu einige grundsätzliche Eckwerte:

Beispiel ist ein PV-Anlage mit 35 kWp mit einer Gesamtinvestition von 50.000 €. Die Anlage produziert insgesamt 35.000 kWh p.a. und liefert davon 50% als Eigenstrom (zu 25ct/kWh). 50% werden eingespeist (nach EEG – 1.2.2019 zu 11,04 ct/kWh).

Leistung 35,000 kWp
Yield (Spezifischer Jahresertrag) 1000 kWh/kWp*a
Einkaufskosten Strom pro kWh 0,2500 € €/kWh
Installationskosten PV pro kWp 1.300,00 €
Einsparung durch PV-Anlage 4.375,00 € p.a. 50% Eigenstrom
Kosten / Investition PV-Anlage 45.500,00 €
Bau-Nebenkosten (Verteiler. etc) 4.500,00 €
Summe Investition netto 50.000,00 €
Nutzungsdauer 20 Jahre
Einspeisevergütung EEG 1.932,00 € Bei 0,1104 €/kWh

Somit ergibt sich im ersten Betriebsjahr folgende Kostensituation :

Einsparung+Einspeisevergütung  Anwender           6.307,00 €
Versicherung  BEGS              315,35 €
Wartung / Verwaltung  BEGS              126,14 €
Abschreibung  BEGS           2.500,00 €
Instandhaltung  BEGS              200,00 €
 
Jahresergebnis =           3.165,51 €
Rendite auf das eingesetzte EK 6,3%

(bedingt durch die angesetzte Degradation der Module von 0,25% sinkt die Rendite im Laufe von 20 Jahren auf 5,7%. Hierbei wird die Steigerung des Strompreises nicht berücksichtigt!).

Berechnung des Mietzins:

Die BEGS benötigt zur Refinanzierung der Anlage bei 0% Rendite: 3.141,49 € (Summe o.a. Kosten)

Der Anwender spart 4.375 € bei Stromeinkauf und nimmt zusätzlich die Einspeisevergütung in Höhe von 1.932 € ein. In Summe ergibt sich so 6.307,00 €.

Diese Parameter bestimmen den Mietzins (als Win/Win):

Beispiel:

Mietzins 5.000 € p.a. bedeutet

  • für BEGS rd. 1.860 € Gewinn = 4% Rendite (gleichbleibend)
  • für Nutzer rd. 1.300 € zusätzliche Einsparung gegenüber ohne PV-Anlage
  1. Anmerkungen
  • Die Wirtschaftlichkeit einer solchen Konstruktion hängt ganz deutlich vom Eigenstromanteil ab. Dieser wird gegen den Einkaufpreis des Stroms gerechnet, der i.d.R. deutlich über der Einspeisevergütung nach EEG liegt. Hier kann u.U. der Eigenstromanteil durch den Einsatz eines Stromspeichers erhöht werden.
  • Nicht eingerechnet sind die wahrscheinlich auftretenden Preissteigerungen beim Stromeinkauf. Im Laufe von 20 Jahres wird der Preis nicht stabil bleiben. Es ist sicher davon auszugehen, dass die Einsparungen, die durch die Strompreissteigung auftreten, die Verluste durch die Degradation der Module mehr als ausgleichen.

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