8.3.2013 MitgliederInfo

Mitglieder-Info: Der Sparerpauschbetrag wird zum 1. Januar 2023 erhöht. Automatische Anpassung der Freistellungsaufträge bei der BEGS

Mit der Verabschiedung des  Jahressteuergesetzes 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, den Sparerpauschbetrag erheblich zu erhöhen. Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages müssen Sie für Ihre Kapitalerträge keine 25 Prozent Abgeltungssteuer und keinen Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer bezahlen. Erst wenn Ihre Kapitalerträge über der Pauschale liegen, sind die Beträge zu versteuern. Mit einem sogenannten Freistellungsauftrag bei der BEGS können Sie verhindern, dass von Ihren Kapitalerträgen aus der Dividende automatisch Steuern an das Finanzamt abgeführt werden.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wird nun der Sparerpauschbetrag für Alleinstehende von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Ehegatten oder Lebenspartner können gemeinsam sogar 2.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei bekommen, statt bisher 1.602 Euro.

Grundsätzlich ist es nicht nötig, dass Sie bereits erteilte Freistellungsaufträge bei uns anpassen. Bereits erteilte Freistellungsaufträge haben wir automatisch um knapp 24,844 Prozent erhöht. Wenn Sie also bisher bei uns einen Freistellungsauftrag über den gesamten Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro erteilt hatten, wird dieser ab 1. Januar 2023 automatisch auf 1.000 Euro erhöht. Haben Sie Ihren Sparerpauschbetrag auf mehrere Institutionen aufgeteilt, so wird der jeweilige Betrag um 24,844 Prozent erhöht.

Aufgrund des höheren Freibetrags ist es jedoch empfehlenswert zu prüfen, ob die Aufteilung noch sinnvoll ist. Möglicherweise bietet es sich an, den Sparerpauschbetrag anders aufzuteilen, weil Sie Ihr Geld etwa bei verschiedenen Institutionen angelegt haben. Sollte die automatische Erhöhung Ihres Freistellungsauftrages durch uns nicht passen, bitten wir Sie, uns einen neuen geänderten Freistellungsauftrag zu kommen zu lassen.