8.3.2013 MitgliederInfo
Mitglieder-Info: Der Sparerpauschbetrag wird zum 1. Januar 2023 erhöht. Automatische Anpassung der Freistellungsaufträge bei der BEGS
Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, den Sparerpauschbetrag erheblich zu erhöhen. Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages müssen Sie für Ihre Kapitalerträge keine 25 Prozent Abgeltungssteuer und keinen Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer bezahlen. Erst wenn Ihre Kapitalerträge über der Pauschale liegen, sind die Beträge zu versteuern. Mit einem sogenannten Freistellungsauftrag bei der BEGS können Sie verhindern, dass von Ihren Kapitalerträgen aus der Dividende automatisch Steuern an das Finanzamt abgeführt werden.